Leider nehmen Arbeitsunfälle immer mehr zu. Laut Statistik verletzen sich jährlich etwa 10.000 Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

Ein verletzter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Geldentschädigung vom Arbeitgeber für den erlittenen Schaden, unter der Voraussetzung, dass eine subjektive oder objektive Haftung des Arbeitgebers vorliegt und dass der Arbeitnehmer alle Vorschriften der Arbeitssicherheit einbehalten hat, sich umsichtig verhalten hat und die vorgeschriebene Schutzausrüstung verwendet hat.

Die meisten Arbeitgeber haben eine kollektive Unfallversicherung für ihre Beschäftigten abgeschlossen, die 24 Stunden täglich gilt. Die kollektive Unfallversicherung der Arbeitnehmer deckt in der Regel Verletzungen und Todesfälle ab, unabhängig davon, ob diese durch einen Unfall oder auf natürlichem Wege eintreten. 

Besorgniserregend ist jedoch die Tatsache, dass nur etwa 500 Arbeitnehmer ihre Versicherungsansprüche tatsächlich geltend machen. Die Gründe dafür liegen meist in Verfahrensangst vor komplizierten Verfahren oder Unkenntnis. Mit uns haben Sie keinen Grund zur Angst. Wir schützen Ihre Integrität und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gerecht und in vollem Umfang durchgesetzt werden. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Kontaktaufnahme setzen wir alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass Ihr Anspruch auf Entschädigung für Arbeitsunfälle rechtlich anerkannt und in vollem Umfang ausgezahlt wird.

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