Sie haben sich sicher oft gefragt, ob Ihnen Schadenersatz bei Verletzungen auf Gehwegen, in Einkaufszentren oder im öffentlichen Nahverkehr zusteht?
Sollten Sie sich auf der Straße oder in einem Einkaufszentrum verletzen, oder wenn Sie in einen Schacht fallen oder sich den Kopf an einem Briefkasten stoßen, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Ansprüche auf Schadensersatz können auch für Verletzungen geltend gemacht werden, die im öffentlichen Nahverkehr durch plötzliches Bremsen, durch einen Angriff eines Straßenhundes oder infolge von Straßenschäden wie Unebenheiten auf dem Gehweg und Ähnlichem verursacht wurden. Die Bürger sind durch die Bestimmungen des Schuldrechts sowie durch spezielle Bestimmungen im Bereich der kommunalen Dienstleistungen geschützt.
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